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Image by Markus Spiske

Information Fragen & Antworten zum Strom-/Gasanbieter-Wechsel
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Anders als wie z.B. im Telekommunikationsbereich ist ein Wechsel des Energielieferanten einfach und unkompliziert. Der Kunde wird immer mit Strom- oder Gas beliefert werden.

Kann die Strom/Gaslieferung bei einem Wechsel eingestellt werden?
Nein, Ihr örtlicher Stromversorger (der sog. „Grundversorger“) ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, falls Sie keinen anderen Anbieter haben. Sie müssen in diesem Fall nur einen neuen Stromlieferanten auswählen

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?
Die Umstellung dauert insgesamt sechs bis zehn Wochen. Sobald die Datenvollständig ausgefüllt bei dem neuen Energieanbieter vorliegen, erhalten Sie 1.) in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung und 2.) mit der Umstellung eine schriftliche Bestätigung von dem neuen Energieanbieter, diese enthält für Sie wichtigen Informationen. Wichtig: Wenn Sie bei dem Altversorger längerfristig gebunden sind, kann der Wechsel erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist erfolgen.

Was passiert mit meinem Zähler?
An Ihrem Zähler ändert sich nichts. Dieser bleibt Eigentum des Netzbetreibers und wird auch nicht ausgebaut! Der neue Energieanbieter zahlt eine Zählermiete an den Netzbetreiber. Sie ist Bestandteil des sog. Netznutzungsentgelts, der „Benutzungsgebühr“ für die Netze und im Strompreis enthalten.

Entstehen bei einem Anbieterwechsel Kosten?
Nein, der Wechsel des Energieanbieters ist kostenfrei.

Wen kontaktiere ich bei Netzstörungen?
Wie bisher kontaktieren Sie Ihren örtlichen Grundversorger (Stadtwerk etc.). Dieser ist für die Entstörung der Strom- und Gaslieferung weiterhin zuständig.

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